Verwaltung von Mieteigentum

Die Aufgaben der Hausverwaltung eines Mietshauses

Die Hausverwaltung hat die Aufgabe, die Interessen der Eigentümer gegenüber Dritten, wie etwa den Mietern bzw. Behörden, wahrzunehmen.
Sie verwaltet das Geld der Eigentümer, beauftragt notwendige Arbeiten und wickelt mietrechtliche Belange ab.

Die Schlichtung von Streitigkeiten der Mietparteien untereinander (Lärmbelästigung, Müll vor der Haustüre, etc.) gehört allerdings nicht zum Aufgabenspektrum der Hausverwaltung.
Erst wenn das normale Bewohnen nicht mehr möglich ist (z.B. wenn eine Partei permanent randaliert), muss die Hausverwaltung einschreiten.

Zu den Kernaufgaben einer Hausverwaltung gehören:

  • Abschluss von Mietverträgen
  • Inkasso der Mieten
  • Erstellen der Abrechnungen
  • Beauftragung von Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten
  • Vertretung der Eigentümer vor der Schlichtungstelle oder dem Gericht
  • Bearbeitung aller Belange, die sich aus den mietvertraglichen Verpflichtungen des Eigentümers ergeben:
    • Entscheidung, ob Mietzinsminderungen gerechtfertigt sind
    • Genehmigung von baulichen Veränderungen, die der Mieter durchführen möchte
    • Organisation der Hausbetreuung bzw. Reinigung (Mieter haben kein Mitspracherecht bei der Auswahl z.B. der Reinigungsfirma)
    • Erfüllung (neuer) Verwaltungsvorschriften (z. B. Kanalanschluss)
    • Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (z. B. Wärmeschutzfenster)
    • Pflicht zur Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses (z.B. Dach, Fassade, Mauern, Außenfenster, Außentüren, Treppenhaus, Hausmeisterwohnung, Leitungen etc.)
    • Pflicht zur Erhaltung der Gemeinschaftsanlagen (Zentralheizung, Aufzug, Sauna, Garten, Fahrradkeller, Waschküche usw.)
    • Reparatur von ernsten bzw. gesundheitsgefährdenden Schäden in einer Wohnung (Wasserrohrbruch, Schimmelpilz, usw.)